Die Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland

Neue Regelungen ab 2023 - Aktuelle Rechtsgrundlage

Die aktuelle Gesetzgebung in Deutschland sieht vor, dass Mehrstaatigkeit und eine doppelte Staatsbürgerschaft vermieden werden sollen. Dies ist im Paragraphen § 10 StAG festgeschrieben, der die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland regelt. Unter § 10 StAG Abs. 4 steht, dass Ausländer, wenn möglich, die Staatsbürgerschaft ihres Heimatlandes abgeben müssen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, die im § 12 StAG festgehalten sind, in denen es zur automatischen doppelten Staatsbürgerschaft kommen kann.


Doppelte Staatsbürgerschaft 2023: Die 3 Neuerungen

Die Bundesregierung plant für das Jahr 2023 drei bedeutende Änderungen im Zusammenhang mit der doppelten Staatsbürgerschaft:


  1. Änderungen bei § 10 StAG: Der Absatz 4 bei § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll gestrichen werden, sodass die doppelte Staatsbürgerschaft automatisch verankert wird. Dies würde bedeuten, dass die Abgabe der Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes nicht mehr notwendig ist.
  2. Neuheiten bei § 12 StAG: Die Ausnahmen aus § 12 StAG werden aufgrund der geplanten Änderungen nicht mehr notwendig sein. Mit dem Wegfall des § 10 Abs. 4 StAG spielt es keine Rolle mehr, ob das Herkunftsland den Austritt aus der Staatsbürgerschaft vorsieht oder nicht. Die doppelte Staatsbürgerschaft wäre dann für alle möglich.
  3. Kein Verlust der Staatsangehörigkeit: Die geplante doppelte Staatsbürgerschaft 2023 sieht keinen Verlust der Staatsangehörigkeit oder die Aufgabe der Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes mehr vor. Bei einer Einbürgerung müssen Sie lediglich einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen.


Warum das neue Einbürgerungsgesetz?

Die Bundesregierung plant diese Änderungen, um den Weg zur Einbürgerung für Ausländer zu erleichtern und Deutschland attraktiver für qualifizierte Fachkräfte zu machen. Dies soll auch Menschen, die bereits einen wichtigen Beitrag zur deutschen Gesellschaft leisten, den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft vereinfachen.


Wann tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft?

Die geplanten Änderungen wurden im Mai 2023 vorgestellt und sollen nach der Sommerpause im Bundestag beraten werden. Wenn das Gesetz wie geplant Ende des Jahres durch den Bundestag geht, wird es eine entscheidende Auswirkung auf den Einbürgerungsprozess haben.


Es gibt verschiedene Wege, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dazu gehören:


  1. Geburtsortsprinzip: Jeder Mensch, der in Deutschland geboren wurde, wird mit der Geburt automatisch deutscher Staatsbürger.
  2. Abstammungsprinzip: Dieses Prinzip bedeutet, dass, wenn Sie Eltern oder Großeltern aus einem bestimmten Land haben, die Chance besteht, die Staatsbürgerschaft des Landes zu erhalten.
  3. Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger: In diesem Fall erhalten Sie nach der Ehe eine Aufenthaltserlaubnis und können, wenn Sie 3 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen und zwei Jahre verheiratet sind, deutscher Staatsbürger werden.
  4. Rechtmäßiger Aufenthalt von 8 Jahren: Wenn Sie 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Einbürgerung beantragen.
  5. Arbeitsaufenthalt: Auch hier müssen die 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt vorliegen, aber Sie können die deutsche Staatsbürgerschaft durch einen Arbeitsaufenthalt erwerben.



Die geplante doppelte Staatsbürgerschaft 2023 wirft Licht auf die Möglichkeit, mit einer doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland zu leben. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten:


1. Automatische doppelte Staatsbürgerschaft: Der Wegfall von § 10 Abs. 4 StAG würde bedeuten, dass Ausländer nicht mehr verpflichtet wären, ihre Staatsbürgerschaft abzugeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dies wäre eine erhebliche Erleichterung für viele Antragsteller.

2. Kein Verlust der Staatsangehörigkeit: Mit der neuen Regelung müssten Einbürgerungswillige nicht mehr von der Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes zurücktreten. Dies würde die Entscheidung zur Einbürgerung weniger kompliziert gestalten.

3. Kürzere Aufenthaltsdauer: Die geplanten Änderungen würden auch eine Kürzung der Aufenthaltsdauer für besondere Integrationsleistungen bedeuten. Aktuell ist es so, dass eine Kürzung der Aufenthaltsdauer von 8 auf 6 Jahre möglich ist. Die doppelte Staatsbürgerschaft 2023 würde eine Kürzung von 5 auf 3 Jahre bringen.

4. Härtefallregelungen: Es wird auch darüber nachgedacht, Härtefallregelungen bei den Sprachnachweisen einzuführen. Dies könnte die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes umfassen, bei der dann als Sprachnachweis ausreichen würde, wenn man sich im Alltag auf Deutsch verständigen kann.


Fazit

Die geplanten Änderungen im Einbürgerungsgesetz für 2023 bringen erhebliche Erleichterungen für Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben. Die automatische doppelte Staatsbürgerschaft, der Verzicht auf den Verlust der Herkunftsstaatsangehörigkeit und kürzere Aufenthaltszeiten sind positive Schritte zur Förderung von Integration und Fachkräftemangel. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz wie geplant verabschiedet wird und welche Auswirkungen es in der Praxis haben wird.


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